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So stellst du einen Antrag auf Zuschüsse für Hilfsmittel


Deine Gemeinde kann dir Hilfsmittel bewilligen

Wenn du eine dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung hast und Unterstützung im Alltag benötigst – sei es zu Hause oder am Arbeitsplatz – kannst du bei deiner Gemeinde in Dänemark einen Zuschuss für Hilfsmittel beantragen.

Deine eigene finanzielle Situation spielt hierbei keine Rolle.

Die Gemeinde bewertet sowohl den Bedarf als auch die passendste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Der Zuschuss kann vollständig sein, jedoch ist manchmal ein Eigenanteil nötig, abhängig vom Produkt.

In diesem Artikel erhältst du Antworten auf folgende Fragen:

👉 Welche Hilfsmittel kann ich bezuschusst bekommen?

👉 Wie beantrage ich Hilfsmittel?

👉 Wie nutze ich meine Bewilligung bei Seniorshop?

Welche Hilfsmittel kann ich bezuschusst bekommen?

Hilfsmittel sind Produkte, die eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit kompensieren, die täglichen Aktivitäten erleichtern oder deine Selbständigkeit trotz einer Behinderung erhöhen können.

Du kannst Zuschüsse für Mobilitätshilfen wie Rollatoren, Rollstühle, Toilettenstühle sowie für kleinere Hilfsmittel wie Duschhocker, Greifzangen oder erhöhte Toilettensitze, Produkte für Inkontinenz, Stomahilfsmittel, ergonomische Küchengeräte oder Bandagen erhalten.

Die Gemeinde kann dir das Hilfsmittel entweder kostenlos leihen oder einen Zuschuss geben, damit du es selbst anschaffen kannst.

So beantragst du Hilfsmittel bei deiner Gemeinde

Du beantragst Hilfsmittel digital auf borger.dk

Hier klicken, um zur Beantragung zu gelangen

Solltest du keine Möglichkeit haben, digital zu beantragen – z.B. wegen einer Sehbehinderung oder ähnlichem –, wende dich an deine Gemeinde, die dir weiterhelfen wird.

Es ist wichtig, dass du den Antrag vor einem eigenen Kauf stellst, da die Gemeinde zuerst deinen Bedarf bewerten muss.

Im Antrag solltest du beschreiben, welche Herausforderungen du im Alltag hast und wie das Hilfsmittel deine Funktionsbeeinträchtigung ausgleichen kann. Die Gemeinde könnte weitere Dokumentationen anfordern, z.B. von Ärzten oder Krankenhäusern, falls es für die Bewertung notwendig ist.

Du kannst den Lieferanten der Hilfsmittel frei wählen

Wenn die Gemeinde Hilfsmittel bewilligt, wählen sie immer die günstigste Lösung, die deinen Bedarf erfüllt. Das bedeutet, dass du ein funktionales und sicheres Hilfsmittel erhältst, das nicht unbedingt das teuerste oder komplexeste sein muss.

Basierend auf deiner Bewilligung hast du in der Regel die Möglichkeit, dich des Rechts auf freie Wahl gemäß § 112 des dänischen Sozialgesetzes zu bedienen. Das bedeutet, dass du das Hilfsmittel bei einem Lieferanten deiner Wahl wählen kannst, zum Beispiel, wenn du ein anderes Modell, eine andere Farbe oder Funktion bevorzugst, als die, die dir von deiner Gemeinde angeboten wird.

Die Gemeinde gewährt jedoch nur Zuschüsse bis zu dem Betrag, den sie selbst gezahlt hätte – entscheidest du dich für ein teureres Produkt, musst du die Preisdifferenz selbst bezahlen.

So nutzt du deine Bewilligung bei Seniorshop

Wenn du die Bewilligung von der Gemeinde erhalten hast und dein Hilfsmittel bei Seniorshop kaufen möchtest, sende uns bitte eine Kopie deiner unterschriebenen Bewilligung per E-Mail an: butik@seniorshop.dk.

Um deine Bestellung aufzunehmen, gib bitte die folgenden Informationen in der E-Mail mit der angehängten Bewilligung an:

  • Vollständiger Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Geburtsdatum
  • Artikelnummer (des gewünschten Produkts)
  • Gerne auch Aktenzeichen

Anschließend bearbeiten wir deine Bestellung und senden dir dein neues Hilfsmittel zu.

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